Einbringung des Haushaltsplanes für das Jahr 2005 in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 4. November 2004

Es gilt das gesprochene Wort.

Herr Stadtverordnetenvorsteher,
meine Damen und Herren,
heute übergibt Ihnen der Magistrat seinen Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das kommende, das Jahr 2005, zur weiteren Beratung, und ich habe die Ehre, Ihnen das Zahlenwerk präsentieren zu dürfen.
Vorausgegangen sind sehr intensive Erörterungen und zwar sowohl in der Verwaltung als auch im Magistrat bzw. zwischen Verwaltung und Magistrat.
Generell ist festzuhalten:
Die Finanzlage der Stadt ist nach wie vor sehr schwierig. Allerdings stehen wir mit unseren finanziellen Problemen nicht alleine da; die große Mehrzahl der anderen Städte und Gemeinden, vor allem aber die Landkreise teilen die Sorge um die fortschreitende Verschuldung, und bei Land und Bund sieht es keineswegs besser aus.
Über die Ursachen der öffentlichen Finanzkrise gibt es nach wie vor unterschiedliche Auffassungen. Was die kommunalen Finanzprobleme betrifft, ist hingegen klar, dass sie nicht nur konjunkturell, sondern vor allem strukturell bedingt sind. Sie werden durch das "Schneckentempo" des konjunkturellen Aufschwungs allerdings verstärkt. Die Grafik macht das Ausmaß des Finanzierungsdefizits deutlich, das dem Krisenszenario Mitte der 90er Jahre entspricht und aus überproportional steigenden Ausgaben gegenüber den Einnahmen resultiert.

Haushaltssatzung der Stadt Idstein für das Haushaltsjahr 2005
Auf die Haushaltszahlen der Stadt Idstein wirkt sich diese Entwicklung wie folgt aus:
Die Haushaltssatzung sieht für das Jahr 2005 im Verwaltungshauhalt Einnahmen in Höhe von 29.199.000 Euro sowie Ausgaben von 33.062.900 Euro vor.
Sie weist damit einen Fehlbetrag von 3.863.900 Euro aus! Das sind immerhin 300.000 Euro weniger als vor einem Jahr, aber durchaus kein Grund zur Entwarnung und auch kein Zeichen der Entspannung.
Im Vermögenshaushalt belaufen sich die Einnahmen auf 9.641.500 Euro, die Ausgaben auf 9.641.500 Euro.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2005 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 3.838.500 Euro festgesetzt, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für Investitionsmaßnahmen auf 3.598.000 Euro.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2005 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, beläuft sich auf 5.000.000 Euro. In 2004 sind wir mit 4,5 Mio. Euro zeitweise nur knapp unter diesem Limit geblieben.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2005 bei der Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe auf 220 und bei der Grundsteuer B auf 240 festgesetzt. Sie bleiben damit ebenso unverändert wie die Gewerbesteuer, die mit 315 Hebesatzpunkten aus Gründen der Wirtschaftsförderung bewusst vergleichsweise niedrig veranschlagt ist.
Auf den Stellenplan werde ich später zu sprechen kommen.

Verwaltungshaushalt
Lassen Sie mich zunächst noch einige Anmerkungen zum Verwaltungshaushalt machen. Der Fehlbetrag in Höhe von 3,8 Mio. Euro ist nur unwesentlich geringer als der des Jahres 2004. Wenn wir bei den diesjährigen Haushaltsausgaberesten restriktiv sparen - und das werden wir tun bzw. Ihnen vorschlagen -, werden wir in 2004 keinen Fehlbetrag erwirtschaften und somit auch 2005 kein Defizit vor uns herschieben.
Diese im Prinzip erfreuliche Ankündigung ist das Ergebnis drastischer Sparmaßnahmen, die im letzten Jahr teils von der Verwaltung, teils vom Magistrat beigesteuert, hier vereinbart und auch erfüllt wurden; nicht zuletzt dank des mitunter bis an die Grenzen des Verantwortbaren geforderten Engagements der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, das uneingeschränkte öffentliche Anerkennung verdient.
Trotzdem stehen wir heute fast wieder vor der gleichen Situation wie 2004. Die Gründe verdeutlicht ein Blick auf den Einzelplan 9.

Allgemeine Finanzwirtschaft
Der Unterabschnitt 9000, wo die Zuweisungen und allgemeinen Umlagen verzeichnet sind, weist zwar eine Zunahme der Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von stolzen 0,4 Mio. Euro aus, doch wird dieses Plus durch die drohende Erhöhung der Kreisumlage um über 0,5 Mio. Euro sogleich mehr als zunichte gemacht.
Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer bleibt leider gleich. Unsere Lohn- und Verbrauchskosten hingegen steigen wie jedes Jahr.
Hinzu kommt, dass die Schlüsselzuweisungen vom Land zwar leicht erhöht werden, aber um 1 Mio. Euro immer noch geringer ausfallen als im Jahr 2003.

Trotz nominal gestiegener Einnahmepositionen müssen wir also eine reale Verschlechterung der Einnahmesituation konstatieren. Diese Entwicklung, so schlecht sie ist, ist leider nicht neu: Sie setzte bereits mit der Jahrtausendwende ein und läuft seit Jahren nach dem gleichen Strickmuster ab.
Die Folgen sind mit dem Begriff "Finanzierungsdefizit" nur unzureichend beschrieben. Sie sind verheerend, wenn die "Ausgabendisziplin"- wie vielerorts geschehen - z. B. dazu zwingt,
Investitionen zurückzufahren und den Verfall der örtlichen Infrastruktur zu riskieren;
Aufgaben und Serviceleistungen - z. B. Projektförderung, Vereine - durch Personalabbau einzuschränken; oder freiwillige Sozialleistungen zu kürzen und damit gesellschaftliche Eigeninitiative und Selbstorganisation zu behindern.

Kreisumlage
Nicht die alleinige, aber eine der Hauptursachen für das Debakel sind die viel zu hohen Umlagebelastungen.
Der Rheingau-Taunus-Kreis ist der Landkreis mit der höchsten Kreisumlage in ganz Hessen und trotzdem einer der am höchsten verschuldeten. Sollte der Kreistag die von Landrat Röttger angekündigte und im Kreisausschuss bereits beschlossene dreiprozentige Erhöhung bestätigen, steigt die Kreisumlage auf 49,5 Hebesatzpunkte plus Schulumlage (8 Hebesatzpunkte), plus ÖPNV-Umlage (RTV, ca. 1 Hebesatzpunkt), insgesamt also auf 58,5 ! Hebesatzpunkte. Damit werden mehr als ein Drittel unserer gesamten Einnahmen aus Steuern und Schlüsselzuweisungen allein durch die Kreisumlage aufgezehrt.

Der Kreis seinerseits hat, abgesehen von ein paar Gebühren, keine eigenen Einnahmen. Er "lebt" von den Kreisumlagen der Städte und Gemeinden sowie den Zuweisungen des Landes.
Dazu muss man wissen, dass die Zuweisungen des Landes und zwar die Schlüsselzuweisungen wie die allgemeinen Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich kommen, der wiederum zu einem nicht geringen Teil aus der Gewerbesteuerumlage gespeist wird, die wir, die Städte und Gemeinden, bezahlen.
Das Geld, mit dem der Kreis wirtschaftet und sowohl seine eigenen Aufgaben finanziert, als auch die ausgleichende Tätigkeit für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, ist also fast ausschließlich deren, das heißt unser Geld. Es ist schon bemerkenswert, wenn man sich vergegenwärtigt, welchen aufwendigen Mechanismus unser Staatsapparat geschaffen hat, um die Umlagen, die wir abführen, zumindest teilweise - im Falle der Stadt Idstein nur sehr teilweise - an ihren Ursprungsort zurück zu führen.
Erst recht bemerkenswert ist, wenn Land und (aktuell besonders) Landkreis uns als ihre besondere Großzügigkeit "verkaufen" wollen, wenn sie uns mit unserem Geld bedenken.
Am Bemerkenswertesten ist aber, wenn der Kreis uns erst das Blut aussaugt (Kreisumlagen) und die Finanzaufsicht, die ebenfalls beim Kreis angesiedelt ist und demnächst kommunalisiert werden soll, uns hinterher die Blutleere zum Vorwurf macht (Auflagen wegen Gefährdung der finanziellen Leistungsfähigkeit).
Ich verkneife es mir an dieser Stelle, das Thema, obwohl es sehr interessant ist und von richtungsweisender Bedeutung für die Zukunft der kommunalen Finanzverfassung, an dieser Stelle weiter zu vertiefen.

Vermögenshaushalt
Mit Rücksicht auf das selbstgesetzte Zeitlimit, meine Damen und Herren, verlasse ich jetzt für's Erste den Verwaltungshaushalt und wende mich einigen Aspekten des Vermögenshaushaltes zu.
Der Vermögenshaushalt sieht in dem Ihnen vorliegenden Entwurf eine Neuverschuldung von 3,8 Mio. Euro vor. Mit insgesamt 9,6 Mio. Euro werden wir auch in diesem Jahr wieder eine sehr beträchtliche Summe in die Entwicklung unserer Stadt und die Stärkung ihrer Zukunftsfähigkeit investieren.
Die größten "Brocken" stellen das Hallenbad und die Südtangente dar, die nach jahrzehntelangem politischen Hin- und Her jetzt endlich in Angriff genommen werden können.

Stellenplan
Trotz der Vielzahl der kommunalen Aktivitäten wird sich der Personalbestand gegenüber dem Vorjahr vorerst nicht verändern. Das mag diejenigen wundern, die sich an den Stadtverordnetenbeschluss der letzten Sitzung zur Rückgabe der Sozialhilfedelegation erinnern. Allerdings wissen wir bis heute nicht, wann und wie der Beschluss von der anderen Seite, dem Kreis, umgesetzt wird und welche Konsequenzen sich für unser Sozialamt daraus genau ergeben werden. Das heißt, dass sich im Laufe des Haushaltsjahres 2005 durchaus auch noch Personalkosteneinsparungen ergeben können (mündliche Erläuterung). Wir befinden uns im interkommunalen Vergleich nach wie vor hessenweit im unteren Drittel der quantitativen Personalausstattung.
Auch die Personalkosten bewegen sich mit einem Anteil von rund 20 Prozent an den Gesamtausgaben sehr deutlich im unterdurchschnittlichen Bereich. Allerdings verursachen Tariferhöhungen auch bei uns Mehrkosten von 300.000 Euro. Die vorgeschlagenen Stellenanhebungen betreffen in der Hauptsache die unteren Gehaltsgruppen.

Vermögen
Neben vielen anderen Aufgaben obliegt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch die Verwaltung unseres Vermögens. Zum Ende des Jahres 2003 verfügte die Stadt Idstein über ein Vermögen im Wert von 93 Mio. Euro. Wie dem Vorbericht zum Haushalt zu entnehmen ist, bedeutet das einen Rückgang um 1,4 Mio. Euro, die wir zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes aus den Rücklagen entnehmen mussten.
Die Rücklage wies demnach 2003 noch einen Stand von 740.000 Euro aus und wird 2004 wegen der Pflichtzuführung wieder ansteigen.

Haushaltsstabilisierung
Der Erhalt des städtischen Vermögens war und ist einer der acht "Stabilisierungsvorschläge", die ich Ihnen im vergangenen Jahr bei der Einbringung des Haushalts unterbreitet habe. Da es sich wegen der Nachhaltigkeit dabei um ein strategisch angelegtes Konzept handelt, halte ich es für richtig und wichtig, Sie über den Stand der Umsetzung, die geplanten Maßnahmen sowie die erzielten Ergebnisse auf dem Laufenden zu halten.
Ich habe mit Genugtuung aufgenommen, dass ein von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner in Umlauf gesetztes "Strategiepapier zur Haushaltssanierung" vom Juli diesen Jahres zu teils gleichen, teils ähnlichen, teils auch weitergehenden Überlegungen gelangt ist. Wo sinnvoll und nötig, hat sich der Magistrat für eine Inanspruchnahme von Beratungsleistungen dieses Unternehmens ausgesprochen.

  1. Mit dem Ziel der Kostendämpfung zur Zukunfts- und Qualitätssicherung von Fürsorgeleistungen hatte ich Ihnen vorgeschlagen, eine Organisationsuntersuchung unserer Kinderbetreuungseinrichtungen in Verbindung mit einigen flankierenden Maßnahmen (Standortentwicklungskonzept, Delegation von Organisations- und Kostenverantwortung, Qualitätsmanagement) auf den Weg zu bringen. Sie haben diesen Weg durch die Bereitstellung der erforderlichen Mittel geebnet. Unter der zwischenzeitlich an Herrn Ersten Stadtrat Dr. Koch übertragenen Dezernatsverantwortung und - wie ich betonen möchte - in ausgesprochen produktiver Zusammenarbeit sowohl auf Dezernenten- wie auf Gremienebene sind wir mit der Arbeit gut vorangekommen. Die durch eine Unternehmensberatung erstellte Organisationsuntersuchung liegt inzwischen vor, wird am Montag dem Magistrat vorgestellt und dann, eingebettet in ein Vorschlagspapier hinsichtlich der abzuleitenden Schlussfolgerungen zur Entscheidung in die Stadtverordnetenversammlung weitergeleitet. Ich verrate, glaube ich, Herr Dr. Koch, nicht zuviel, wenn ich heute schon sage: Diese Anstrengung hat sich gelohnt.
  2. Zur Sicherung der städtischen Einnahmen hatte ich Ihnen vorgeschlagen, die Stadtentwicklung mit dem Rückenwind des "Hessentages" weiter voranzutreiben, um Einwohnerrückgänge (demografische Entwicklung) aufzufangen und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes weiter zu verbessern. Auch in diesen Punkten sind wir mit der Schaffung des Baurechts und dem Abschluss des dazugehörigen städtebaulichen Vertrages für das Baugebiet Bockshahn, mit der Schaffung des Baurechts für die Südtangente, mit der Vermarktung der Flächen im "NassauViertel" auf der Grundlage qualifizierter Teilbebauungspläne, mit der "Verdichtung" im Stadtzentrum, der Planung und Ausweisung von Baugebieten und Infrastruktureinrichtungen in den Stadtteilen gut vorangekommen.
    Ich hoffe, dass dies auch in Sachen Gesundheitszentrum und Studentenwohnheim gelingt. Immerhin wurde im ersten Fall auf Vorschlag der Wittgensteiner Kliniken AG die Gründung einer Arbeitsgruppe/eines Lenkungsausschusses in die Wege geleitet, im Falle des Studentenwohnheimes an der Europa Fachhochschule Fresenius stehen jetzt, wie Sie vermutlich in der "Idsteiner Zeitung" gelesen haben, noch einmal Grundstücksfragen zur Lösung an.
    Bewährt hat sich in diesem Zusammenhang insbesondere die Schaffung des Referats Wirtschaftsentwicklung, Stadtmarketing und Kultur als zentrale Anlauf- und Ansprechstelle für Investitionsvorhaben, was z. B. in einer Sonderbeilage der "Süddeutschen Zeitung" zur Immobilienmesse Expo Real in München auch ausdrücklich gewürdigt wurde. Perspektivisch soll das Referat im Sinne eines "City-Managements" weiter profiliert und qualifiziert werden.
  3. Zu dem Punkt Straßenbeitragssatzung, das unter der Überschrift "Verursacherprinzip anwenden" auf die Agenda gesetzt wurde, kann ich Ihnen aus Personal- und Arbeitskapazitätsgründen noch keinen Vollzug melden. Die Überarbeitung alter (Stadtrecht), die Erstellung neuer (Gefahrenabwehrverordnung) und die Umformulierung veränderungsbedürftiger Richtlinien und Regelwerke hat es bisher unmöglich gemacht, einen Entwurf zu formulieren. Als realistischen Zeithorizont für die Vorlage habe ich Mitte 2005 ins Auge gefasst.
  4. Zur Pflege und zum Erhalt des städtischen Vermögens, das, wie wir vorhin gehört haben, einen beträchtlichen Wert darstellt, hatte ich Ihnen vorgeschlagen, analog zu dem Straßenerneuerungsprogramm ein "Bauunterhaltungsprogramm" erstellen zu lassen, das dann in einer Facility-Management- bzw. Immobilien-Abteilung sachkundig betreut wird.
    Die vielen konzeptionellen Überlegungen, die verwaltungsintern dazu angestellt wurden und die damit verbundenen organisatorischen Folgeprobleme haben mich indessen auch die parallele Prüfung eines PPP-Modells ins Auge fassen lassen. Sondierungsgespräche mit potentiellen Partnern wurden und werden geführt. Aufgrund des erheblichen Aufwands, den die nachholende Informationsbeschaffung (Gebäudezustand, Unterhaltungsbedarf, Kosten) verursacht, werden Klärung und Entscheidung über den künftigen Weg noch einige Monate in Anspruch nehmen, zumal ein Zusammenhang mit einer PPP-Lösung für das Hallenbad nicht ausgeschlossen werden sollte bzw. kann. Die Erstellung eines Gebäudekatasters mit Bauunterhaltungsprogramm würde sich bei einer solchen Lösung erübrigen.
  5. Die "Funktionalreform" ist ein sehr umfassendes Thema. Was meinen Vorschlag aus dem vergangenen Jahr betrifft, wegen des Ausbleibens entsprechender Reformbemühungen an übergeordneter Stelle den "Spieß" zur Entlastung der städtischen Finanzen sozusagen umzudrehen und die Rückgabe der Sozialhilfedelegation zu betreiben, wurde, begünstigt durch die unerwartete Entwicklung mit der Hartz IV-Option beim Kreis, unsererseits vollzogen. Im übrigen verweise ich dieserhalb auf meine zuvor gemachten Ausführungen zu diesem Thema.
  6. Die interkommunale Zusammenarbeit wird nach wie vor und landauf, landab als wichtiges Instrument zur Mobilisierung von Einsparpotentialen in den gemeindlichen Haushalten, aber auch als Strukturelement bei der Aufstellung der "Regionen" und ihrer Funktionsfähigkeit gesehen. Wie Sie wissen, teile ich diese Auffassung. Wie Sie aber auch wissen, warne ich davor, den zweiten oder gar dritten Schritt vor dem ersten zu tun. Eine aktuelle Studie der Kienbaum Management Consultants GmbH in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund zeigt sehr klar, dass die Augen, wie das bekannte Sprichwort sagt, meist größer als der Hunger sind und die hochgesteckten Erwartungen in dem gerade beschriebenen Sinne zumeist nicht erfüllt werden oder nur dort, wo gewachsene Zweckverbandsstrukturen als "Interkommunale Zusammenarbeit" deklariert werden.
     Wenn man einem solchen Etikettenschwindel keinen Vorschub leisten will, dann muss man die interkommunale Zusammenarbeit in einen anderen Kontext stellen. Man muss zum einen akzeptieren, dass überlieferte Ressentiments, durch die vormalige Gebietsreform begünstigte Vereinnahmungsängste, durch die Standortkonkurrenz hervorgerufene Egoismen und andere Sensibilitäten einen Prozess der Annäherung und Verständigung erfordern, der es überhaupt erst zulässt, die Chancen in den Blick zu nehmen; man muss zum anderen erkennen, dass unterschiedliche Strukturen und Organisationsformen, sei es der örtlichen Verwaltungen, ihrer dienstleistenden Einheiten, sei es die Infrastruktur oder das soziale Gefüge, Analysen erforderlich machen, auf deren Grundlage dann womöglich Kooperationskonzepte entwickelt werden können.
     Es gibt aber auch sehr gute Gründe für die Annahme, dass die erwarteten und angestrebten Einsparpotentiale in größerem Umfang erst im Zusammenhang mit der von allen gewollten, ja sehnlichst erwarteten und irgendwann auch kommenden Funktionalreform realisiert werden können. Vor diesem Hintergrund muss die interkommunale Zusammenarbeit zunächst als ein "Aufstellungsprozess" gesehen werden. Die Funktionalreform, wie immer sie im Detail gestaltet werden wird, wird nämlich eine Verschlankung des Staatsaufbaus und eine zwangsläufig damit verbundene Aufgabenverlagerung auf die Kommunen zur Folge haben. Das wird nur gelingen können, wenn kommunale Strukturen geschaffen werden, die auch in der Lage sind, diese Aufgaben von Art und Umfang her zu bewältigen. Wenn man jetzt noch den Aspekt der Verwaltungsstrukturreform hinzunimmt, befindet man sich genau in dem Dreischritt, in dem die Hessische Landesregierung marschiert und der im Prinzip ganz sicher der richtige ist, auch wenn das Tempo nicht gleich ist und namentlich die Funktionalreform viel zu weit hinter her hinkt.
    Auf diesem Weg geht auch die Stadt Idstein voran und, soweit ich erkennen kann, gehen ihn die drei mit ihr im "Idsteiner Land" zusammengeschlossenen Gemeinden mit.
    Was Resultate betrifft, so kann ich immerhin auf ein gemeinsames Radwegekonzept inklusive Beschilderung, Routenbeschreibung etc. verweisen, das äußerst kostengünstig erstellt werden konnte.
    Ich kann Ihnen auch berichten, dass nach eingehender Prüfung eine gemeinsame Materialbeschaffung keinen Sinn macht, weil die Verwaltungsaufwände deutlich größer als die Kosteneinsparpotentiale sind. Ich kann Ihnen darüber hinaus berichten, dass der Satzungsentwurf für eine kommunale Arbeitsgemeinschaft vorliegt und nach einer noch ausstehenden letzten redaktionellen Überarbeitung in den Entscheidungsprozess der Gremien eingespeist wird. Alle weiteren Ausführungen hebe ich mir dann für die Beantwortung des diesbezüglichen Berichtsantrages der CDU-Fraktion auf.
  7. Was den Themenkomplex "Outsourcing" betrifft und womit entweder die Überführung von Einrichtungen und ggf. Personal in eine eigene Gesellschaftsform oder ein PPP-Modell oder ein Betriebsführungsmodell oder aber ein Contracting-Modell gemeint war (und ist), so kann ich Ihnen berichten, dass wir hier in der Stadthalle zum ersten Mal ein "Engiecontracting" zustande gebracht haben, dass wir zur Zeit die Ausschreibung eines Contracting-Pakets für die Energiebewirtschaftung aller übrigen städtischen Gebäude in Arbeit haben, dass wir für die Betriebsführung und zwar die technische sowie die kaufmännische des Hallenbades den Auftrag zur Erstellung entsprechender Ausschreibungsunterlagen erteilt haben, dass wir, wie gesagt, im Zusammenhang mit unseren Überlegungen zu Facility- und Immobilien-Management, aber auch in Bezug auf das operative Bauhof-"Geschäft" und die Wasserversorgung mit verschiedenen Anbietern derartiger Dienstleistungen und Partnerschaften im Gespräch sind und uns insoweit im "Soll" des vorgeschlagenen Maßnahmenkatalogs bewegen.
  8. Mein letzter "Stabilisierungsvorschlag" zielte auf die Begründung eines "kommunalen Korporatismus". Andere sprechen in diesem Zusammenhang von "bürgerschaftlichem Engagement" oder schlagen zu dessen Beförderung die Gründung von "Bürgerstiftungen" vor.
    Dabei handelt es sich um eine ganz andere Form des "Public Private Partnership", eine nicht-institutionalisierte Mitwirkung gesellschaftlicher Akteure an der Gestaltung unserer Stadt und ihres Gemeinschaftslebens, die, weil sie interessengeleitet ist, sehr viel mit Investitionsbereitschaft und zwar nicht nur von Zeit, sondern auch von Geld, zu tun hat. Ich freue mich, dass dieser Prozess, dass diese Entwicklung - ob auf meinen Aufruf hin oder aus eigener Motivation bleibe dahingestellt - sehr vielversprechend in Gang gekommen ist. Das gilt für die Geschäftsleute in unserem Stadtzentrum, speziell deren Organisationen "Idstein aktiv" und "Idsteincard", es gilt für Straßengemeinschaften wie in der Schulze-Delitzsch-Straße, wo ein sehr produktiver Dialog zwischen Anwohnern, Geschäftsleuten und Stadt über die gemeinsame Gestaltung des künftigen Fußgängerabschnitts geführt wird, es gilt für die erfolgreichen Spendenaktionen für die Restaurierung der Schlossgemälde aber auch für Errichtung einer Skater-Anlage und eines Beach-Ball-Platzes, oder auch die Zeltkerb, die in diesem Jahr erstmals von drei Gastronomen mit sehr viel eigenem Engagement ausgerichtet wurde. Es gilt ebenso für die interkommunale Zusammenarbeit im "Idsteiner Land", die namentlich von der mittelständischen Wirtschaft begrüßt und unterstützt wird.
    Es gilt aber auch für die Arbeitsatmosphäre in der Verwaltung und die "Streitkultur" in den städtischen Gremien. Ich habe den Eindruck, meine sehr geehrten Damen und Herren, das wir, abgesehen von kleineren verbalen Rangeleien und gelegentlichen "Fouls" ganz gut miteinander zurechtkommen, wenn ich nach Niedernhausen oder in Richtung Kreis blicke, dann müsste ich sogar sagen: sehr gut, und die Arbeitsergebnisse sprechen ja auch für sich.
    Für Ihre Kooperationsbereitschaft möchte ich mich bei dieser Gelegenheit einmal sehr herzlich bedanken.
    Ich hoffe, dass diese positive Atmosphäre auch bei den Haushaltsberatungen anhält und Sie nach sorgfältiger, kritischer, aber auch fairer Würdigung des Zahlenwerks zu einem für unsere Stadt guten und richtigen Beschluss gelangen.

Abschließend darf ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, die sich mit großer Selbstdisziplin bei den Haushaltsanmeldungen, bei der Zusammenstellung des Zahlenwerks und natürlich auch bei dessen "Verteidigung" im Magistrat geradezu als Vorreiter eines "kommunalen Korporatismus" erwiesen haben, und, ich glaube auch in Ihrem Namen, einen herzlichen Dank für ihr vorbildliches Engagement aussprechen.